Donnerstag, 28. März 2013

Köderimport

Durch meine Anstellung als Ingenieur ist es mir mittlerweile möglich mir den einen oder anderen "Tackletraum" zu erfüllen.Trotz des ausreichenden finanziellen Backrounds der sich dadurch ergibt, bin ich weiterhin ein "Sparfuchs" geblieben. Dieses wurde mir während des Studiums zu eigen, da mit dem BAföG doch keine allzu großen Sprünge möglich waren. Vor allem Baits der Firma Megabass haben es mir angetan.
Nach einiger Recherche im Internet liegt der Schnitt aktueller Megabass-Baits bei gut 25 Euro, eher höher. Bei einer Onlinebestellung kommen dann oft noch 5-6 Euro Porto dazu, in Summe ist man ganz schnell bei 30 Euro und mehr. Dieser Preis für einen Köder der wohlmöglich beim ersten Fischen am Gewässergrund sein Grab findet überschreitet auch bei mir die finanzielle Schmerzgrenze! Mein Maxium an Investitionsbudget für Köder liegt so um die zwanzig Euro aber auch hier tut es schon weh. Das große Auktionshaus bietet hier einiges an Möglichkeiten, dazu möchte ich aber im Vorfeld noch einige Worte über Zollabgaben verlieren. 

Ich über nehme für die hier gemachten Angaben keine Haftung, garantiere keine Vollständigkeit bzw. juristische Sicherheit.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt!  

Ab einem Gesamtwert also Warenwert + Versandkosten von mehr als 22 Euro wird der Artikel steuerpflichtig. Dazu könnt ihr hier nachlesenZollgebühren
Bei einem Artikelwert von unter 22 Euro ist der zu leistende Betrag gleich dem, der im Auktionshaus veranschlagt wird, soll heißen es kommen weder Einfuhrsteuern noch Zollabgaben dazu. Zu bemerken ist hierbei, dass Ihr Euch vor jeder Bestellung den aktuellen Dollarpreis anschauen und die neuen Euro-Beträge ausrechenen lassen solltet. Um die ganze Sache zu vereinfachen, habe ich Euch hier einen Währungsrechner verlinkt: Währungsrechner
Die Ware sollte entsprechend vom Absender gekennzeichnet werden, damit der Artikel nicht vom Zoll bei der Einfuhr nach Deutschland aufgehalten wird. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Onlineshops, welche einen internationalen Versand anbieten das Paket immer vorschriftsmäßig mit entsprechender Kennzeichnung versehen. Ich musste noch nie zum Zoll um eine Nachzahlung zu leisten oder eine Erklärung über die Ware ab zu geben. Alle Anbieter, die ich bis jetzt für den Import genutzt habe, sei es aus den USA oder Japan haben ihre Ware nur an Kunden versendet, die ihre Bezahlung über PayPal getätigt haben. Es wird sich scheinbar aus logistischen Gründen an den Adressangaben des PayPal-Konto Inhabers orientiert, nicht aber an denen die in der Bucht hinterlegt sind. Bei der Bestellung in den USA oder Japan habe ich maximal drei Wochen gewartet, eher traf das Paket aus Übersee schneller ein. Bei der Bestellung aus den USA oder Japan sollte der Versand nicht höher als 5 Euro sein, da sich dann nichts mehr mit der Bestellung sparen lässt, es sei denn ihr bestellt in einem Rahmen einer abgabepflichtigen (Geld)Menge
Im Durschnitt spare ich fünf Euro trotz Porto und Versand. Nun wird man denken, dass man sich viele kleine Pakete schicken lassen könnte bei einer Bestellung von mehreren Artikeln. Ich bin mir sicher, dass das maximale finanzielle Volumem welches auf diese Art und Weise im Ausland investiert werden darf auch irgendwo seine Grenze findet. Leider kann ich dazu keine genauen Anagaben machen , da ich schlicht und einfach nicht in der Lage war entsprechende Gesetztestexte zu interpretieren. An dieser Stelle sollte jeder für sich selber entscheiden wieviel und in welcher Frequenz er Köder im Ausland bestellt.
Gut verpackter Köder mit allen Kennzeichnungen zur Gebührenfreiheit

Wie Ihr seht, ein solches Paket ist von einem "Werbeplakat" kaum zu unterscheiden, so viele Kennzeichnungen hat das paket auf seinem Weg aus Japan nach Deutschland bekommen.
Wenn Ihr bereits schoneinmal im Ausland bestellt habt und die Ware bis vor Eure Tür kam, heisst das nicht, dass Ihr Glück hattet wenn Euer Paket einen Warenwert von 22 Euro überschritt. 
In der Tat ist man als deutscher Staatsbürger dazu verpflichtet Steuerabgaben selbst anzumelden. Hier gilt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt!